Wertgebühr
Das Steuerberaterhonorar ist grundsätzlich eine Wertgebühr. Die Höhe richtet sich nach Bedeutung und Umfang der Leistung.
Steuerberatung ist individuell. Deshalb besprechen wir vorab, welche Leistungen Sie benötigen und welche Vergütung dafür angemessen ist.
Steuerberater haben wie Ärzte und Anwälte einen gesetzlichen Gebührenrahmen, der in der Steuerberatervergütungs-Verordnung (StBVV) festgelegt ist.
Unser Leistungsspektrum ist vielseitig. Umfang, Schwierigkeit und Verantwortung unterscheiden sich je nach Mandat. Deshalb klären wir das Honorar in einem persönlichen Gespräch, sobald Bedarf und Leistungsumfang feststehen.
Das Steuerberaterhonorar ist grundsätzlich eine Wertgebühr. Die Höhe richtet sich nach Bedeutung und Umfang der Leistung.
Bestimmte Leistungen werden nach Zeitaufwand berechnet, wenn dies für Art und Umfang der Aufgabe angemessen ist.
Nach dem Erstgespräch stimmen wir den konkreten Leistungsumfang und den passenden Honorarrahmen mit Ihnen ab.
je halbe Stunde in der Regel bei Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind.
Die konkreten Sätze richten sich nach dem notwendigen Fachwissen und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
Sie beschreiben kurz Ihre Situation und welche Unterstützung Sie benötigen.
Wir prüfen, welche Tätigkeiten sinnvoll und erforderlich sind.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Einordnung, bevor die Zusammenarbeit startet.
Nach Abstimmung der Rahmenbedingungen beginnen wir mit der Bearbeitung.
In einem kurzen Gespräch klären wir, welche Leistungen relevant sind und welcher Honorarrahmen realistisch ist.
SBSS-Steuerberatungsgesellschaft mbH